Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)

An der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte müssen das Wirtschaftlichkeitsgebot beachten. Das bedeutet: GKV-Versicherte haben Anspruch auf eine vertragsärztliche Versorgung, die zweckmäßig, ausreichend und wirtschaftlich ist, sowie das Maß des Notwendigen nicht überschreitet. Dies sind die sogenannten Kassenleistungen.

Auf andere Leistungen hat der gesetzlich Krankenversicherte keinen Rechtsanspruch. Weder darf der an der vertragsärtlichen Versorgung teilnehmende Arzt diese als Leistung der GKV erbringen oder verordnen, noch darf die gesetzliche Krankenkasse diese Leistungen bewilligen bzw. bezahlen.

(§ 12 SGB V Wirtschaftlichkeitsgebot).

Daraus leitet sich ab, dass kein Erstattungsanspruch auf eine medizinisch optimale Versorgung oder auf Gesundheitsoptimierung besteht.

Zahlreiche ärztliche Leistungen, die jedoch im Einzelfall medizinisch indiziert und sinnvoll sein können, sind also weder im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten, noch dürfen diese im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung von uns erbracht und von Ihrer Krankenkasse übernommen werden. Hierzu gehören diverse Leistungen  der Präventionsmedizin und der Orthomolekularen Medizin.

Das Gleiche gilt für Vorsorgeuntersuchungen, die über die gesetzliche Vorsorge hinaus gehen, für Wunschuntersuchungen und Wunschbehandlungen oder für Eingriffe ohne medizinische Indikation oder auch für Attestwünsche.

Sofern Sie derartige Leistungen in Anspruch nehmen möchten, werden wir Ihre individuellen Bedürfnisse erörtern und eine medizinisch sinnvolle Vorgehensweise absprechen.

Dabei entsteht ein  privates Behandlungsverhältnis. Unsere Honorarforderung erfolgt auf Grundlage der offiziellen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und wird Ihnen von uns privat in Rechnung gestellt.

Ihre Krankenkasse wird diese Behandlungskosten aus o.g. Gründen nicht erstatten.

Spektrum individueller Gesundheitsleistungen

  • Laboruntersuchungen auf Wunsch des Patienten
  • jegliche apparative Untersuchung ohne für die Krankenkasse gegebene Notwendigkeit, z.B. Fahradergometrie (Belastungs-EKG) auf Wunsch des Patienten zur Leistungskontrolle („Sport-Check“)
  • Atteste die nicht von der Krankenkasse angefordert werden
  • Rachenabstrich auf Streptokokken für Patienten über 16 Jahre
  • Kinesio-Taping
  • Quaddelbehandlungen
  • Gefäß-Check
  • Hepatitis-Serologie u.a. bei unklarem Impfstatus
  • Reiseimpfungen
  • Vorsorgeuntersuchungen vor Ablauf der gesetzlichen Frist

Die meisten Leistungen im Bereich der Orthomolekularen Medizin und der Präventionsmedizin gehören hier dazu.

  • Ernährungsberatung
  • Stoffwechseloptimierung
  • Infusionen und Injektionen mit z.B. Vitamin C, B-Vitaminen, Magnesium, etc
  • ärztliche Begleitung bei Detox- oder Fasten-Kuren
  • ganzheitliche Therapieansätze zur Begleitung bei chronischen Erkrankungen
  • rasche Beseitigung von Mikronährstoffmängeln die nicht über gesunde Ernährung zu decken sind